Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgend „AGB" genannt sind Bestandteil jeder

Veranstaltung, für die die Tanz- und Partyband "Major-C Erlebnis Livemusik"

nachfolgend „die Band“ engagiert wird.

In den Verträgen wird darauf hingewiesen, dass die AGB ́s Vertragsbestandteil

für ein Engagement sind.

 

Beginn und Ende der Veranstaltung

Die Band wird für die Zeit gebucht, die im Engagement-Vertrag genannt wurde. Sollte die Band

durch Ansprachen, Aufführungen oder sonstige Unterbrechungen (Wetter etc. ), die die Band nicht zu

verantworten hat, nicht spielen können, kann diese Zeit nicht in Abzug gebracht werden.

Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist möglich und wird dann gesondert berechnet.

 

Auf und Abbau

Die Band ist verantwortlich für den Auf- und Abbau ihrer Ton- und Lichtanlage, wenn diese noch nicht vorhanden ist. Dieser erfolgt i. d. R. 3 Stunden vor Spielbeginn. Wenn es der Band nötig erscheint oder die Umstände es ergeben, kann auch früher aufgebaut werden. Wenn der Veranstalter den Aufbau zwingend deutlich vor dem Beginn der Veranstaltung wünscht und die Band evtl. 2 x anfahren muss oder mehr als 2 Stunden Wartezeit hat, ist dies entsprechend der Vereinbarung über die Verlängerungsstunden, vom Veranstalter an die Band separat zu begleichen.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band ohne große Umstände an den

Bühnenbereich zum Ausladen gelangt. Eventuelle Durchfahrtsgenehmigungen, Schlüssel für

Aufzüge etc. hat der Veranstalter im Vorfeld auf seine Kosten zu besorgen.

 

Spielzeit und Repertoirewahl

Die Spielzeit beträgt i. d. R. durchschnittlich ca.45 Minuten innerhalb einer vollen Stunde. Bei Tanzveranstaltungen werden i. d. R. Tanzrunden zwischen 6 und 8 Titel gespielt, die die Band flexibel und in eigenem Ermessen plant und durchführt. Soweit wie möglich werden die Wünsche des Veranstalters hierbei berücksichtigt. Im Zweifel sind diese, um Missverständnisse zu vermeiden, vor der Buchung mit der Band abzusprechen.

 

Kosten

In der Terminbestätigung ist die Gage der Band aufgeführt. Nebenkosten wie z.B. Reisespesen,

Übernachtungen, Kosten für Licht- und Tontechnik sind i. d. R. darin bereits enthalten. Sollten

aus besonderem Anlass solche Kosten anfallen, werden sie im Vorfeld besprochen und in die

Terminbestätigung mit aufgenommen.

 

Speisen und Getränke

Die Bandmitglieder bekommen vom Veranstalter jeder ein Essen, sowie die Getränke gestellt.

Ausgeschlossen davon sind „harte“ Getränke wie z.B. Weinbrand oder „Luxusgetränke“ wie z.B.

Champagner oder Cocktails. (ggfls. werden die Kosten dieser Luxus-Getränke dann von der

Band selbst übernommen)

 

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt in bar am Ende der Veranstaltung - es sei denn, es wurde in der

Terminbestätigung etwas anderes vereinbart.

 

 Platzbedarf

Der Platzbedarf der Band richtet sich nach der vereinbarten Besetzung.

Mindestvoraussetzung sind jedoch 2 x 4. Im Zweifelsfall sollte dies bitte vorher mit der

Band abgesprochen werden.

 

 Veranstaltungen im Freien

Da die Band sehr hochwertiges Equipment bereitstellt, muss gewährleistet sein, dass die

Instrumente und die Technik der Musiker gegen jegliche Witterungseinflüsse (insbesondere

Regen!) geschützt sind. Hierfür ist der Veranstalter verantwortlich. Gerne ist die Band beratend

tätig. Die Durchführung und die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. Sollte auf Grund einer

nicht ausreichenden Überdachung oder Bodenbeschaffenheit die Instrumente oder Technik der Band durch Witterungsereignisse (insbesondere Regen!) zu Schaden kommen,

haftet der Veranstalter hierfür in voller Höhe.

 

Ausfall der Veranstaltung

Wenn der Veranstalter die bereits gebuchte Veranstaltung verschiebt oder der Band gegenüber

absagt, fällt die volle vereinbarte Gage an. Wenn die Band noch rechtzeitig eine andere

Veranstaltung zu diesem Termin annehmen kann, wird der Zahlbetrag um die dort erzielte Gage

vermindert. Der Nachweis über die Höhe der Gage erfolgt über die Terminbestätigung bzw.

Rechnung.

 

Sonstige Abgaben

Bei der Beauftragung der Band können bei öffentlichen Veranstaltungen weitere Gebühren wie

z.B. an die „GEMA“ oder die „Künstlersozialkasse“ anfallen. Bitte klären Sie daher mit Ihren Beratern (Steuerberater, Anwalt, etc.) ob und wann welcher Betrag zur Zahlung an eine dieser

Behörden fällig wird. Bei Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage oder auch reinen Betriebsfeiern, bei denen ausschließlich die eigenen Mitarbeiter geladenen sind, entfallen die o. g. Abgaben. Salvatorische Klausel

 

Die Band ist gebucht, wenn dies schriftich / per Mail oder SMS bestätigt bzw. beauftragt wird.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder

nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit

des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der

wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden

Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

 

 

 

 

Döbeln, den 08.07.2013

Rufen Sie uns einfach an

Band: 0162 2868992

DJ Service: 0174 9882112

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Christoph Wenzel

Major-C Erlebnis Livemusik
04720 Döbeln

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