Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgend „AGB" genannt sind Bestandteil jeder
Veranstaltung, für die die Tanz- und Partyband "Major-C Erlebnis Livemusik"
nachfolgend „die Band“ engagiert wird.
In den Verträgen wird darauf hingewiesen, dass die AGB ́s Vertragsbestandteil
für ein Engagement sind.
Beginn und Ende der Veranstaltung
Die Band wird für die Zeit gebucht, die im Engagement-Vertrag genannt wurde. Sollte die Band
durch Ansprachen, Aufführungen oder sonstige Unterbrechungen (Wetter etc. ), die die Band nicht zu
verantworten hat, nicht spielen können, kann diese Zeit nicht in Abzug gebracht werden.
Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist möglich und wird dann gesondert berechnet.
Auf und Abbau
Die Band ist verantwortlich für den Auf- und Abbau ihrer Ton- und Lichtanlage, wenn diese noch nicht vorhanden ist. Dieser erfolgt i. d. R. 3 Stunden vor Spielbeginn. Wenn es der Band nötig erscheint oder die Umstände es ergeben, kann auch früher aufgebaut werden. Wenn der Veranstalter den Aufbau zwingend deutlich vor dem Beginn der Veranstaltung wünscht und die Band evtl. 2 x anfahren muss oder mehr als 2 Stunden Wartezeit hat, ist dies entsprechend der Vereinbarung über die Verlängerungsstunden, vom Veranstalter an die Band separat zu begleichen.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band ohne große Umstände an den
Bühnenbereich zum Ausladen gelangt. Eventuelle Durchfahrtsgenehmigungen, Schlüssel für
Aufzüge etc. hat der Veranstalter im Vorfeld auf seine Kosten zu besorgen.
Spielzeit und Repertoirewahl
Die Spielzeit beträgt i. d. R. durchschnittlich ca.45 Minuten innerhalb einer vollen Stunde. Bei Tanzveranstaltungen werden i. d. R. Tanzrunden zwischen 6 und 8 Titel gespielt, die die Band flexibel und in eigenem Ermessen plant und durchführt. Soweit wie möglich werden die Wünsche des Veranstalters hierbei berücksichtigt. Im Zweifel sind diese, um Missverständnisse zu vermeiden, vor der Buchung mit der Band abzusprechen.
Kosten
In der Terminbestätigung ist die Gage der Band aufgeführt. Nebenkosten wie z.B. Reisespesen,
Übernachtungen, Kosten für Licht- und Tontechnik sind i. d. R. darin bereits enthalten. Sollten
aus besonderem Anlass solche Kosten anfallen, werden sie im Vorfeld besprochen und in die
Terminbestätigung mit aufgenommen.
Speisen und Getränke
Die Bandmitglieder bekommen vom Veranstalter jeder ein Essen, sowie die Getränke gestellt.
Ausgeschlossen davon sind „harte“ Getränke wie z.B. Weinbrand oder „Luxusgetränke“ wie z.B.
Champagner oder Cocktails. (ggfls. werden die Kosten dieser Luxus-Getränke dann von der
Band selbst übernommen)
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar am Ende der Veranstaltung - es sei denn, es wurde in der
Terminbestätigung etwas anderes vereinbart.
Platzbedarf
Der Platzbedarf der Band richtet sich nach der vereinbarten Besetzung.
Mindestvoraussetzung sind jedoch 2 x 4. Im Zweifelsfall sollte dies bitte vorher mit der
Band abgesprochen werden.
Veranstaltungen im Freien
Da die Band sehr hochwertiges Equipment bereitstellt, muss gewährleistet sein, dass die
Instrumente und die Technik der Musiker gegen jegliche Witterungseinflüsse (insbesondere
Regen!) geschützt sind. Hierfür ist der Veranstalter verantwortlich. Gerne ist die Band beratend
tätig. Die Durchführung und die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. Sollte auf Grund einer
nicht ausreichenden Überdachung oder Bodenbeschaffenheit die Instrumente oder Technik der Band durch Witterungsereignisse (insbesondere Regen!) zu Schaden kommen,
haftet der Veranstalter hierfür in voller Höhe.
Ausfall der Veranstaltung
Wenn der Veranstalter die bereits gebuchte Veranstaltung verschiebt oder der Band gegenüber
absagt, fällt die volle vereinbarte Gage an. Wenn die Band noch rechtzeitig eine andere
Veranstaltung zu diesem Termin annehmen kann, wird der Zahlbetrag um die dort erzielte Gage
vermindert. Der Nachweis über die Höhe der Gage erfolgt über die Terminbestätigung bzw.
Rechnung.
Sonstige Abgaben
Bei der Beauftragung der Band können bei öffentlichen Veranstaltungen weitere Gebühren wie
z.B. an die „GEMA“ oder die „Künstlersozialkasse“ anfallen. Bitte klären Sie daher mit Ihren Beratern (Steuerberater, Anwalt, etc.) ob und wann welcher Betrag zur Zahlung an eine dieser
Behörden fällig wird. Bei Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage oder auch reinen Betriebsfeiern, bei denen ausschließlich die eigenen Mitarbeiter geladenen sind, entfallen die o. g. Abgaben. Salvatorische Klausel
Die Band ist gebucht, wenn dies schriftich / per Mail oder SMS bestätigt bzw. beauftragt wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§ 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
Döbeln, den 08.07.2013